AGB

AGBs 2024

Geltungsbereich

Alle Leistungen von «Schultze Huf» erfolgen auf der Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.

Vereinbarung eines Termins & Kontaktaufnahme

Die Vereinbarung eines Termins erfolgt im Normalfall per Mail, oder per SMS während der Präsenzzeiten. Die Beantwortung von Anfragen per SMS oder Whatsapp wird nicht garantiert. Präsenzzeit ist von Montag bis Freitag 08.00 bis 17.00 Uhr, Kontaktaufnahmen ausserhalb dieser Zeit werden als Notfälle angesehen und zum Notfall Tarif verrechnet.

Auftraggeber

Als Auftraggeber gilt im Normalfall der Pferdebesitzer. Diesem werden auch die Kosten der Behandlung/ der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Ein Termin darf nur nach ausdrücklicher Einwilligung des Pferdebesitzers durch eine ihn vertretende Person in Auftrag gegeben werden. «Schultze Huf», geht davon aus, dass in diesem Falle der Pferdebesitzer über eine ausstehende Behandlung/Bearbeitung usw. von den verantwortlichen Personen (zB. Stallbesitzer oder Reitbeteiligung) informiert wird. Ausgenommen davon sind Notfallbehandlungen, welche eine sofortige Behandlung des Tieres erfordern. Falls der Pferdebesitzer nicht erreicht werden kann, behaltet man sich vor, das Pferd im Auftrag einer den Pferdebesitzer vertretenden Person nach bestem Wissen und Gewissen zu versorgen. Die Kosten gehen zu Lasten des Pferdebesitzers.
Grundsätzlich ist der Pferdebesitzer oder eine ihn vertretende Person (zB. Stallbesitzer, Reitbeteiligung, Stallpersonal etc.) verpflichtet, während der Behandlung im Stall anwesend zu sein. Ist dies nicht der Fall übernimmt «Schultze Huf» keinerlei Haftung für Schäden die durch das Pferd/Equid oder an dem Pferd/Equid entstehen.

Terminabsage

Im Verhinderungsfalle muss bis spätestens 72h vor dem Termin eine Absage per Telefon oder Email erfolgen, welche durch «Schultze Huf» rückbestätigt werden muss. Ansonsten wird der geplante Termin vollumfänglich verrechnet. Aus dieser Regel sind Samstage/Sonntage sowie allgemeine Feiertage des Kantons Graubünden ausgenommen.

Preise

Die Preise werden in Schweizer Franken (CHF) ausgewiesen. Preisauskünfte werden auf Anfrage selbstverständlich offengelegt. Der Kunde hat eine Holpflicht, «Schultze Huf» hat das Recht die Preise vorzu anzupassen. Offerten bleiben für 10 Arbeitstage unter gleichbleibenden Bedingungen gültig.

Zahlungsbedingungen

Die Zahlung ist zum Termin fällig. Rechnungen können erstellt werden. Rechnungen sind innert 10 Tagen zu begleichen. «Schultze Huf» darf den vollumfänglichen Mehraufwand für das erstellen der Rechnungen und die Zahlungskontrollen verrechnen. Zahlungen die nicht Pünktlich eintreffen, führen zu einer 1. Mahnung von 40.-CHF und einer neuen Frist von weiteren 10 Tagen. Darauf folgt im Falle des nicht Erhalts eine weitere Mahnung
von nochmals 40.- CHF (Total 80 CHF). Die Frist verlängert sich um weitere 10 Tage. Auf diese folgt die Betreibung. Sämtliche Unkosten für die Betreibung übernimmt der Schuldner, auch Zeitaufwand, Fahrtkosten , etc.

Datenschutz

Die Daten der Kunden werden ausschliesslich für die Dienste von «Schultze Huf» verwendet und keinesfalls weitergegeben. Sie werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt. Der Kunde hat das Recht, seine Personendaten einzusehen und gegebenenfalls zu ändern.

Bearbeitungsintervall

Aus wissenschaftlicher Sicht ist ein Intervall von 4 Wochen der gesündeste. 4-7 Wochen wird in der Schweiz als Normal betrachtet. Längere Intervalle sind mit Schäden an den Hufen und Bewegungsapparat und dementsprechenden Mehraufwand verbunden. Mehraufwände die durch zu lange Bearbeitungssperioden entstehen müssen verrechnet werden.

Haftung

Im Beruf des Hufpflegers/Huforthopäden sind viele Faktoren unberechenbar oder unmessbar. Da dies jedem Pferdebesitzer klar ist, nimmt er bewusst das Risiko bei der Bearbeitung der Hufe in Kauf, dass eine Lahmheit hervorgerufen wird, und haftet daher selbst. Die Übernahme einer Haftung meinerseits, geschieht höchstens aus Grosszügigkeit und freiwilliger Basis. Für Schäden, welche das Pferd, sich selbst, dritten oder mir zufügt ist der Pferdebesitzer vollumfänglich Haftbar.

Justiz

Im Falle von Streitigkeiten ist der Gerichtsort Felsberg Graubünden.

Mehraufwände

Mehraufwände, vorhersehbare sowie unvorhersehbare können verrechnet werden.

Gefährliche und unerzogene Pferde

Der Pferdebesitzer/Pferdehalter ist verantwortlich dafür, dass das Pferd erzogen ist und sich anständig bei der Hufbearbeitung verhaltet. Mehraufwände für unerzogene Pferde können verrechnet werden, ohne Vorankündigung. Gefährliche Pferde werden zur Bearbeitung vom Tierarzt sediert, das organisiert der Pferdebesitzer. Wird die Situation gefährlich für den Dienstleister, die Pferdebesitzer oder Dritte, so kann der Huforthopäde jederzeit abbrechen und den Termin Vollumfänglich verrechnen. Für gefährliche Pferde kann ein Gefahrenzuschlag verrechnet werden.

Folgetermine

Die Folgetermine werden nach den Bearbeitungen vereinbart. Es gelten die Bestimmungen zur Terminabsage.

Besserungsrecht

Die Tätigkeiten des Huforthopäden geschehen aufgrund eines Werkvertrags. Somit besteht jeweils ein Besserungsrecht. Es wird empfohlen, sich bei Lahmheiten innert 14 Tagen nach dem letzten Bearbeitungstermin zuerst beim Dienstleister zu melden. Ansonsten übernimmt der Besitzer die
gesamten Folgekosten automatisch selbst.

AGB Anpassungen und Holpflicht

Die AGBs können jederzeit von meiner Seite aus angepasst werden. Der Kunde akzeptiert durch die Vereinbarung eines Termines diese aktuelle Version der AGB vom 24.02.2024.